Bei erfolgreichem Widerruf. Mehrwert durch Rückabwicklung: insgesamt
151.254,90 €
Profitieren Sie auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
Der EUGH und BGH hat in seinem Urteil vom
07. Mai 2014 eindeutig
festgestellt, dass aller unrentablen Verträgen falsch belehrt wurden
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ist eine schnelle Abwicklung und eine hohe Vergleichssumme sehr wahrscheinlich.
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Alle laufenden und gekündigten Versicherungen, die zwischen dem 01.01.1991 und dem 30.06.2010
abgeschlossen wurden.
Viele Vorsorgeversicherungen können mit Gewinn rückabgewickelt
werden. Wir haben uns unter anderem darauf spezialisiert, dieses Verbraucherrecht für unsere Kunden erfolgreich durchzusetzen. Dabei geht es um abgewickelte bzw. abzuwickelnde Lebens- und Rentenversicherungen sowie Bausparverträge. In mehreren Urteilen aus
den Jahren 2013 bis 2015 haben der Europäische Gerichtshofs (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Verträge die zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden, zeitlich unbefristet widerrufen werden können. Der Widerspruch kann auch
dann noch erklärt werden, wenn ein Vertrag stillgelegt ist oder, wie in einem vom BGH entschiedenen Fall, bereits gekündigt wurde.
Für Millionen Versicherungskunden kann sich laut Stiftung Warentest
eine Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherungen lohnen. Das Magazin ,,Finanztest‘‘ berichtete, dass bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen in den Verträgen, selbst lange nach Vertragsende, oft noch hohe Nachzahlungen möglich seien. Denn laut einem
Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs müssen Gesellschaften, deren Verträge widersprochen werden, nicht nur die gezahlten Beiträge erstatten, auch Abschluss- und Verwaltungskosten müssen ebenso wie Ratenzahlungszuschläge vollständig zurückbezahlt werden. Darüber
hinaus kann der Versicherungskunde die Zinsen, die die Versicherungsgesellschaft mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat, als sogenannten Nutzungsersatz verlangen.
Um diese Verbraucherrechte gegenüber der Versicherung durchzusetzen,
möchten wir unseren Kunden zur Seite stehen. Dazu werden zunächst die gesamten Versicherungsunterlagen geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung kann der Kunde dann die Anwälte beauftragen den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Mit einem wirksamen Widerspruch Ihrer
Lebensversicherung lösen Sie das Versicherungsverhältnis aus und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Kosten und auf die Herausgabe der gezogenen Nutzungen. Sie bekommen Ihre Rückerstattung, wir erhalten eine anteilige Erfolgsprämie von 23,8%.
Wir gehen davon aus, dass in Deutschland zwischen 60 und 80
Prozent aller abgeschlossenen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den Unterlagen oder Versicherungspolicen enthalten. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass das bis zu 24 Millionen Versicherungsverträge
betrifft.
Versicherungsnehmer sollten die Chance nutzen, die ihnen durch
die höchstrichterlichen Urteile entstand sind. Es können durch unsere Partnern Vorsorgeverträge geprüft werden und das Geld in vielen Fällen von der Versicherung zurückgeholt werden.
Ein Beispiel: Lebens- und Rentenversicherung
Kunde hat 1998 abgeschlossen und zum 01.06.2004 gekündigt.
Gutachter berechnet, wie viel Prozent in den Deckungsstock bzw. das Eigenkapital eingezahlt wurden und welche Rendite die Versicherung damit erzielt hat. Das verbleibende Kapital nach der Kündigung muss ebenfalls weiter verzinst werden und erhöht die Nutzungsentschädigung.
Freie Liquidität durch hohe Rückzahlungen wegen Nutzungsentschädigung
Deutliche Erhöhung des Rückkaufswertes
Geldendmachung Nutzungsentschädigung
Kein Kostenrisiko – lediglich anteiliges Erfolgshonorar für uns und Vergleichsgebühren der spezialisierten Rechtsanwälte
Fazit: Raus aus den unrentablen Verträgen!